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Tankstilllegung
Stilllegung

was Sie zur Stilllegung Ihrer Tankanlage wissen sollten!

Die Stilllegung einer Heizöltankanlage darf nur durch einen fachlich zertifizierten Betrieb nach AwSV und dem Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt werden.

Nur ein Fachbetrieb hat die Eignung und die technischen Voraussetzungen, um die hierzu erforderlichen Arbeiten sicher durchführen zu können. Hier gilt der Besorgnisgrundsatz. Es dürfen keine umweltgefährlichen Reststoffe im Öltank verbleiben und alle Versorgungs- und Fülleinrichtungen müssen AwSV entsprechend entfernt oder verschlossen werden.

 

Auch Behältergrößen, Art und Ort spielen eine wichtige Rolle. Eine Sachverständigenprüfung ist möglicherweise vorgeschrieben.

Gebäudetankanlagen (oberirdische Tankanlagen) müssen einer Stilllegungsprüfung unterzogen werden, sobald sie ein Fassungsvermögen von mehr als 5.000 Liter aufweisen und sich in Wasserschutzgebieten befinden. Oder außerhalb von Wasserschutzzonen ein Fassungsvermögen von 10.000 Liter überschreiten.

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Bei Erdtanks oder unterirdisch verlegten Öltankanlagen muss generell eine Stilllegungsbescheinigung von Seiten eines Sachverständigen erfolgen. Der prüfende Sachverständige übersendet einen Auszug der Stilllegungsbescheinigung automatisch an die entsprechende untere Wasserbehörde.

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Bei unterirdischen Tankanlagen kommt noch hinzu, dass je nachdem, wo sie verlegt sind und/oder aus welchem Material sie bestehen, eine Verfüllung erfolgen muss. Dies allerdings entscheidet letztendlich der prüfende Sachverständige.

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Öltanktrockenlegung & Öltankstilllegung

Nach der Umstellung auf eine andere Energieform wie Gas, Pellets, Erdwärme oder Luftwärmekompression wird der Heizöltank nicht mehr genutzt. Es ist nicht selten der Fall, dass Verbraucher aus Gründen der Unkenntniss sich nicht weiter um den Öltank kümmern. Schließlich ist der Öltank ja vom Heizungsfachmann stillgelegt worden. Zumindest hört man dies sehr oft. Hier aber haben wir einen großen Irrtum, eine fachgerechte Stilllegung ist oft nie erfolgt. Der Öltank ist nur nicht mehr in Betrieb. Dies ist in doppelter Hinsicht schlecht, denn erstens finden nun keine Wartungen mehr statt und zweitens ist man sich über die Umweltzeitbombe nicht im Klaren. Garantiert ist aber, dass der Behälter undicht werden wird und es zwangläufig zum Austritt von Heizöl kommen muss. Dies ist sowohl bei im Erdreich verlegten Behältern, wie auch bei Gebäudetanks (unterirdischen und oberirdischen Tankanlagen) der Fall.

Wie ist der Ablauf einer Stilllegung und was ist zu beachten?

Reststoffe auspumpen

Nach der Anfahrt des Arbeitsortes, der Einrichtung desselben wird zunächst der Heizölbehälter geöffnet und die noch vorhandenen flüssigen Reststoffe ausgepumpt.

Entgasung und Belüftung

Im Anschluss wird, um den Öltank begehbar zu machen und ausreichend frischen Sauerstoff hinein zu bekommen, eine Entgasung und Belüftung vorgenommen.

Rohrleitungen trennen & Trockenlegung

Sobald dies geschehen ist, wird der Öltank von allen Betriebs- und Versorgungsrohrleitungen getrennt und begangen. Die restlichen Stoffe wie Sedimentschlamm, Restheizöl, Elektrolyt, Antifrogen, Anodenkorrosionsschutz, Leckschutzauskleidung inklusive der Evakuierungsauskleidung werden entnommen und der Behälter trockengelegt. Nun sind die Stilllegungsarbeiten abgeschlossen und der Behälter kann vom Sachverständigen entsprechend bescheinigt werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Öltankstilllegung

       Darf ich den Behälter hinterher selbst ausbauen?

Ja, nach der fachgerechten Stilllegung können Sie die den Behälter selbst abbauen. Aber auch dies können wir für Sie erledigen.

      Kann der Behälter nach den Arbeiten als Wassertank bzw. Zisterne genutzt werden?

      Können Verschmutzungen entstehen?

Geringfügige Verschmutzungen sind möglich, aber nicht die Regel. Darüber hinaus verschwinden Heizölflecken rückstandslos bzw. sie verdampfen vollständig.

      Besteht eine Explosionsgefahr?

Kurz gesagt: Nein!

Ja, eine Nutzungsänderung ist möglich. Es muss in jedem Fall aber eine entsprechende Auskleidung des Behälters vorgenommen werden. Die Auskleidung ist unter Umständen prüfungspflichtig.

       Wie lange dauern die Arbeiten an?

Dies ist vom Volumen der Bauart und der Lage des Behälters abhängig. In der Regel aber ist eine Stilllegung an einem halben bis einem Tag durchgeführt.

      Was kostet das?

Die Kosten für eine Stilllegung hängen von vielen Faktoren ab. Um Ihnen ein entsprechendes individuelles Angebot unterbreiten zu können, möchten wir Sie bitten, das Kontaktformular auszufüllen. Wir werden uns unverzüglich mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

      Entsteht Geruchs- oder Lärmbelästigung?

Ja, beides. Allerdings nur am Tag der Arbeiten. Sollte der Öltank offenbleiben müssen, zum Beispiel aufgrund einer Sachverständigenprüfung, auch länger. Sobald dieser aber verschlossen ist, sollte es keine Geruchsbelästigung mehr geben.

Unser Team ist für Sie da!

            info@gtectankanlagen.de  

                      02565/1400                  

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